Immo Finkbeiner Verwaltung
Für Vermieter und Kapitalanleger

Mietverwaltung in Ulm und Neu-Ulm— damit Ihre Immobilie Ertrag bringt, nicht Arbeit.

Vom Mieterwechsel über die Betriebskostenabrechnung bis zur Instandhaltung: Wir übernehmen den laufenden Betrieb Ihres Objekts und berichten Ihnen, was daraus geworden ist.

Leistungsumfang

Was wir für Ihr Mietobjekt übernehmen

Kaufmännische Verwaltung, technische Betreuung und Mietverhältnisse aus einer Hand — in dem Umfang, den Sie brauchen.

Mieterauswahl

Exposé, Besichtigungen und Auswahl mit Selbstauskunft und Bonitätsprüfung. Ein sorgfältig ausgewählter Mieter ist die günstigste Form des Mietausfallschutzes.

Miet- und Staffelverträge

Verträge auf aktuellem Stand der Rechtsprechung — mit wirksamen Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Betriebskosten und Kaution statt Formulierungen, die im Streitfall wegfallen.

Betriebskosten­abrechnung

Abrechnung nach der Betriebskostenverordnung, fristgerecht innerhalb von zwölf Monaten nach § 556 Abs. 3 BGB, mit benanntem Verteilerschlüssel und Heizkostenabrechnung nach der Heizkostenverordnung.

Mieteingang und Mahnwesen

Laufende Überwachung der Mieteingänge, abgestuftes Mahnwesen mit klaren Fristen und, wenn es sein muss, die konsequente Durchsetzung der Forderung.

Technik und Instandhaltung

Objektbegehungen, Steuerung der Dienstleister, Wartungs- und Prüffristen, Abwicklung von Versicherungsschäden — mit Kostenkontrolle statt Blankoauftrag.

Berichte an den Eigentümer

Sie sehen, was mit Ihrer Immobilie geschieht: Einnahmen, Ausgaben, offene Posten und anstehende Maßnahmen — regelmäßig und ohne Nachfrage.

Fristen

Bei Fristen sind wir früh dran, nicht knapp

Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Danach sind Nachforderungen ausgeschlossen — auch dann, wenn die Abrechnung der Eigentümergemeinschaft noch nicht vorliegt. Diese Frist ist kein Richtwert, sondern eine Ausschlussfrist.

Wir rechnen deshalb ab, sobald die Unterlagen vollständig sind, und nicht erst im zwölften Monat. Dasselbe gilt für Kautionsabrechnungen, Mieterhöhungen und Ansprüche nach der Rückgabe einer Wohnung: Wir bearbeiten sie, wenn sie anfallen — nicht, wenn die Frist drängt.

  • Betriebskosten abgerechnet, sobald die Unterlagen vollständig sind
  • Wohnungsübergabe am selben Tag geprüft
  • Wartung und Prüfungen mit Vorlauf beauftragt
  • Mietanpassungen vorbereitet, sobald sie möglich sind
Häufige Fragen

Fragen zur Mietverwaltung

Lohnt sich eine Mietverwaltung schon bei wenigen Wohnungen?

Das hängt weniger an der Zahl der Wohnungen als am Aufwand, den sie verursachen. Wer berufstätig ist, nicht am Ort wohnt oder eine Abrechnung fristgerecht zustellen muss, spart mit einer Verwaltung meist mehr, als sie kostet — vor allem, weil verspätete Betriebskostenabrechnungen nach § 556 Abs. 3 BGB zum Ausschluss von Nachforderungen führen.

Übernehmen Sie auch Gewerbeeinheiten und gemischt genutzte Häuser?

Ja. Bei Gewerbeflächen kommt es vor allem auf die umsatzsteuerliche Behandlung an: Ob nach § 9 UStG zur Umsatzsteuer optiert wurde, entscheidet darüber, wie Miete und Betriebskosten abzurechnen sind. Wir prüfen das je Einheit und richten die Abrechnung entsprechend ein.

Wer entscheidet über Reparaturen?

Bis zu einem mit Ihnen vereinbarten Betrag beauftragen wir laufende Instandhaltung selbst, damit Mängel nicht liegenbleiben. Alles darüber legen wir Ihnen mit Angebot und Einschätzung vor. Bei Gefahr im Verzug handeln wir sofort und informieren unverzüglich.

Was passiert bei einem Mieterwechsel?

Wir übernehmen Kündigungsbestätigung, Vorabnahme, Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Abrechnung der Kaution, Instandsetzung der Wohnung und die Neuvermietung. Ziel ist ein möglichst kurzer Leerstand ohne Abstriche bei der Mieterauswahl.

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