Immo Finkbeiner Verwaltung
Für Verwaltungsbeiräte und Eigentümer

Der Wechsel ist einfacher,als die meisten denken.

Die häufigste Sorge beim Verwalterwechsel ist nicht die Wahl des Nachfolgers, sondern der Aufwand. Hier steht, was tatsächlich zu tun ist — in fünf Schritten und ohne Beschönigung.

Ablauf

Fünf Schritte bis zur Übergabe

Zwischen dem ersten Gespräch und dem Start liegen meist drei bis sechs Monate — bestimmt allein durch die Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags.

Prüfen, wann Sie kündigen können

Der Verwaltervertrag legt Laufzeit und Kündigungsfrist fest. Üblich sind drei Jahre Bestellung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende. Ein Blick in die Bestellungsbeschlüsse der letzten Versammlung genügt meist — wir sehen ihn auf Wunsch mit Ihnen durch.

Angebote einholen und vergleichen

Vergleichbar wird es erst, wenn alle dasselbe anbieten. Achten Sie auf die Grundvergütung je Einheit und Monat, auf Zusatzsätze für weitere Versammlungen und Mahnungen — und darauf, was ausdrücklich nicht enthalten ist. Eine Anleitung dazu steht unter Was kostet eine Verwaltung?

Beschluss in der Eigentümer­versammlung

Die Gemeinschaft bestellt den neuen Verwalter und schließt den Vertrag. Beides gehört in die Einladung, sonst ist der Beschluss angreifbar. Wir stellen Ihnen den Beschlusstext und die nötigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.

Übergabe der Unterlagen

Der bisherige Verwalter gibt die Verwaltungsunterlagen und die Beschluss-Sammlung heraus. Wir fordern sie strukturiert an, prüfen sie auf Vollständigkeit und melden zurück, was fehlt.

Konten, Verträge, Zähler

Die Konten der Gemeinschaft werden auf uns als Verwalter umgestellt, Versorger- und Dienstleistungsverträge übernommen, Zählerstände zum Stichtag erfasst. Danach läuft der Betrieb ohne Unterbrechung weiter.

Häufige Fragen

Was Beiräte uns am häufigsten fragen

Können wir mitten im Jahr wechseln?

Ja. Die Abrechnung wird dann zum Stichtag geteilt: Der bisherige Verwalter rechnet seinen Zeitraum ab, wir übernehmen ab dem Wechseltag. Sauber getrennte Zählerstände und ein Kontostand zum Stichtag sind dafür die Grundlage — beides fordern wir routinemäßig an.

Was passiert, wenn der alte Verwalter die Unterlagen nicht herausgibt?

Das kommt vor. Die Gemeinschaft hat einen Herausgabeanspruch, und die Erfahrung zeigt: Eine strukturierte Anforderung mit Fristsetzung und einer vollständigen Liste des Fehlenden löst die meisten Fälle. Wir übernehmen diesen Schriftwechsel für Sie.

Wie teuer ist eine Verwaltung?

Üblich ist eine Vergütung je Einheit und Monat, abhängig von Größe und Zustand des Objekts sowie vom Umfang der Leistungen. Wir nennen den Satz im Angebot vollständig — mit allen Zusatzpositionen, damit Sie ihn der Gemeinschaft ohne Nachfragen vorlegen können. Eine ausführliche Erklärung steht auf der Seite Was kostet eine Verwaltung?

Übernehmen Sie auch kleine Gemeinschaften?

Ja. Gerade kleine Gemeinschaften finden schwer eine Verwaltung, weil sie sich für große Häuser nicht rechnen. Wir arbeiten mit einer überschaubaren Zahl an Mandaten und können deshalb auch Objekte ab wenigen Einheiten sinnvoll betreuen.

Unverbindlich prüfen lassen

Nennen Sie uns Objektart, Anzahl der Einheiten und Ort — Sie erhalten eine erste Einschätzung und einen Vorschlag für ein Gespräch.

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